Schülermitverantwortung
Aus Gyneu
SMV heißt „Schülermitverantwortung“ und nicht – wie irrtümlich noch immer viele meinen – „Schülermitverwaltung“. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen , z. B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden. Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§ 62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt.“
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Patenaktionen
Patensporttag am Gymnasium Neureut
Dass die Übernahme einer Patenschaft eine besondere Ehre, aber auch Verantwortung ist, durften die Schülerinnen und Schüler der 10. und 11. Klassen des Gymnasiums Neureut dieses Schuljahr erfahren, denn zum ersten Mal in der Geschichte des Gymnasiums Neureut gab es ein Patenmodell. Das Patenmodell wurde ins Leben gerufen, um den Neuankömmlingen den Start in der großen weiterführenden Schule zu erleichtern.
Nun ist das Jahr zu Ende und die Verbindungslehrer wollten die Aktion „Patenmodell“ zu einem runden Abschluss bringen. Deshalb organisierten sie zusammen mit den Schülersprechern Kim Trilling und Jens Fetzner einen Sporttag, bei dem der Pate zusammen mit seinem Patenkind entweder bei einem Postenlauf oder bei einem Tischtennisdoppelturnier teilnahmen.
Insgesamt fanden sich dann in der 4. Stunde am Freitag 90 Schülerinnen und Schüler beim Tischtennisturnier in der Sporthalle ein. Dabei bildeten Groß und Klein ein Doppel und erspielten im Kaiserspielmodus den Tischtennispatenkaiser. Das Turnier gewannen nach hartem Kampf Nico Rudolf und sein Patenkind Cedric Nagel.
Beim Postenlauf mussten die 35 Paare Aufgaben aus dem Bereich Geschicklichkeit, Denksport und Teamfähigkeit lösen.
Als besonders harmonisches und effektives Team zeigte sich Helen mit ihrem Patenkind Xenia.
Die ganze Aktion konnte aber nur dank vieler helfender Hände durchgeführt werden. Dabei haben sich die Schülerinnen und Schüler aus den SMV-Arbeitskreisen besonders hervorgetan.
Am Ende des Sporttages wurden dann noch die drei am meisten gelobten Patinnen des Schuljahres 2009/10 geehrt. Sarah Schorn, Maraike Rastetter und Johanna Ritz zeigten besonderes Engagement beim Umgang mit ihren Patenkindern. Sie unterstützten die Mädchen am Anfang, als sie noch Orientierungsprobleme hatten, unternahmen auch außerhalb der Schule etwas mit ihren Patenkindern und hatten immer ein offenes Ohr für die Probleme und Sorgen der Kleinen.
Wir hoffen, dass sich die kommenden Generationen von Paten ein Vorbild an diesen drei Schülerinnen nehmen.
Michael Bücheler, Aleks Griesinger
Die „Grundrechte“ der SMV
1. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen (Schulgesetz § 62 (3).
2. Die SMV und ihre Organe stellen sich ihre Aufgaben selbst (SMV-Verordnung, § 7(2).
3. Der SMV ist Gelegenheit zu geben, in allen dafür geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten (SMV-Verordnung, § 7).
4. Insbesondere kann die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern (SMV-Verordnung, § 7).
5. Die SMV ist Sache aller Schüler der gesamten Schule (SMV-Verordnung, § 7).
6. An allen Schulen wählen die Schüler ab Klasse 5 nach den Grundsätzen für demokratische Wahlen ihre Schülervertreter. Die Wahlen müssen also insbesondere geheim, allgemein, frei, gleich und unmittelbar sein (Schulgesetz § 62 (3) und SMV-Verordnung, § 5).
7. Die Schülervertreter haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht (SMV-Verordnung, § 10, 1).
8. Die Schülervertreter haben ein Beschwerderecht (SMV-Verordnung, § 10, 1).
9. Die Schülervertreter haben ein Vermittlungs- und Vertretungsrecht (SMV-Verordnung, § 10 , 2).
10. Die Schülervertreter haben ein Informationsrecht (SMV-Verordnung, § 11, 2).
11. SMV-Arbeit soll für die Schüler weder ein Vor- noch ein Nachteil sein. Auf Antrag ist die SMV-Tätigkeit im Zeugnis oder in einer anderen geeigneten Form ohne Wertung zu bescheinigen (SMV-Verordnung §1 (6).
12. Der Schulleiter sorgt dafür, dass für SMV-Veranstaltungen Räume und Zeit zur Verfügung stehen (SMV-Verordnung § 11 (1).
13. Der Schulleiter unterrichtet die SMV über allgemeine schulische Angelegenheiten (SMV-Verordnung § 11 (2).
14. Der Schulleiter, der Verbindungslehrer und der Schülersprecher treffen sich zu regelmäßigen, monatlichen Informationsgesprächen (SMV-Verordnung §11 (3).
Arbeitskreise (AK's)
Auch an unserer Schule gibt es Schülerinnen und Schüler, die etwas mitverantworten wollen und eigenständig die Initiative ergreifen, um das Schulleben für sich, ihre Mitschülerinnen und Mitschüler und ihre Lehrerinnen und Lehrer attraktiver zu gestalten. Um gezielter arbeiten zu können, haben sich die interessierten Schülerinnen und Schüler in Arbeitskreisen AK´s zusammengetan. Am Gymnasium Neureut sind zur Zeit folgende AK´s aktiv:
Laut § 7 der SMV-Verordnung ist es Aufgabe der SMV, die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler zu fördern. So hat sich z. B. der AK Sport zur Aufgabe gemacht, alljährlich den Sporttag des Gymnasiums zu organisieren. Der AK Aktion hat am Valentinstag Rosen verkauft und am Nikolaustag Schokoladennikoläuse. Um ein besseres Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln, hat der AK style@school letztes Schuljahr neue Schul-T-Shirts entwickelt, die man immer noch kaufen kann. Der AK Unterhaltung hat zusammen mit dem Humboldt-Gymnasium die 7/9-Party und die Halloween-Party organisiert. Desweiteren haben SMV-Mitglieder ein Leseprojekt bei den Unterstufenklassen gestartet. Einmal wöchentlich lesen ältere Schüler/innen den jüngeren etwas vor. All diese Aktionen tragen dazu bei, dass sich alle Schüler/innen mit ihrer Schule identifizieren und sich hier wohlfühlen.
Aber Partys und Sportfeste organisieren sich nicht von allein, sondern man braucht Ansprechpartner, die auch in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen, und die immer präsent sind. Aus diesem Grund wurden dieses Schuljahr Kim Trilling und Jens Fetzner zu den Schülersprechern gewählt. Sie rufen die SMV-Sitzungen, die AK-Treffen ein, fungieren als Bindeglied zwischen AK und Schülerschaft und Lehrerschaft. Ihnen stehen die zwei Verbindungslehrer, Aleksandra Griesinger und Michael Bücheler zur Seite. Deren Hauptfunktion liegt darin, zwischen den Schülern und den Lehrern und der Schulleitung zu vermitteln und ggf. Brücken zu schlagen. Auch sollen sie dabei helfen, Aufsichten zu organisieren, und sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern.
Weblinks
Homepage der SMV (derzeit nicht erreichtbar)
