Richtlinien und Hinweise zur Förderung:
- Die Fördermaßnahme muss dem Vereinszweck gemäß Satzung §2 entsprechen, dabei
steht die Förderung der Schulgemeinschaft im Vordergrund. Einzelne Personen können ohne
Vorlage
sozialer Gründe nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und bevor Ausgaben
entstanden sind gestellt werden.
- Sofern möglich bitten wir um Vorlage einer Kostenaufschlüsselung / von
Kostenvoranschlägen zusammen mit der Stellung des Antrags.
- Die tatsächlichen Ausgaben sind im Regelfall durch Rechnungskopien
nachzuweisen. Zuviel gezahlte Zuschüsse sind zurückzuzahlen.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann entweder bei der
Schulleitung (Schulsekretariat) oder Vorstandsmitgliedern des Fördervereins abgegeben, im
Briefkasten des Fördervereins in der Schule eingeworfen oder eingescannt per Mail an
foerderverein@gymneureut.de geschickt werden. Der Vorstand wird sich dann baldmöglichst mit
Ihnen in Verbindung setzen.
Antragsformular