Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein wichtiges schulisches Gremium, in dem die Schüler, die Eltern und die Lehrerschaft vertreten sind
Sie tagt zwei Mal im Jahr unter Leitung des Schulleiters.

 

Mitglieder der Schulkonferenz sind im Schuljahr 2018/19:

  • die Schulleitung als Vorsitzende: Frau Gröger-Kaiser
  • der Elternbeiratsvorsitzende als stellv. Vorsitzender: Herr Schlageter
  • 3 weitere Elternvertreter: Herr Bachmann, Frau Fürniß, Herr Schreckeneberger
  • 3 weitere Lehrervertreter: Frau Griesinger, Herr Meinzer, Frau Pfisterer,
  • 4 Schülervertreter: Rpuven Düppuis, Celina Pfeiffer, Gina Müller, Emma Perizonius

Den Termin der nächsten Sitzung findet man im Terminplan.

Nach § 47 des baden-württembergischen Schulgesetzes hat die Schulkonferenz „die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mit­ver­ant­wort­lichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu beschließen.“

Wesentliche Aufgaben der Schulkonferenz:
Sie kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben.
Sie entscheidet nach Maßgabe dieses Gesetzes über:

  1. Die Vereinbarung von Schulpartnerschaften
  2. die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage, den Unterrichtsbeginn ...
  3. allgemeine Angelegenheiten der Schülermitverantwortung
  4. die Stellungnahme ... zur Namensgebung der Schule ..., zur Durchführung der Schü­ler­be­för­de­rung
  5. Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die nicht generell vorgesehen sind und die zu keinen Berechtigungen führen
  6. die Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger

Die Schulkonferenz ist anzuhören:

  1. Zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz a) zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Un­­ter­richts an der Schule, b) über die Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haus­halts­mit­tel im Rahmen ihrer Zweckbestimmung,
  2. vor Einrichtung oder Beendigung eines Schulversuchs
  3. vor Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps sowie der dauernden Teilung oder Zusammenlegung und der Erweiterung oder Aufhebung der Schule
  4. vor Genehmigung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben an der Schule
  5. bei Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 90 Abs. 4,
  6. zu Stellungnahmen der Schule gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung der Schule sowie Baumaßnahmen.

Folgende Angelegenheiten werden in der Schulkonferenz beraten und bedürfen ihres Ein­ver­­ständ­nisses:

  1. Erlass der Schul- und Hausordnung
  2. Beschlüsse zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben
  3. Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an der Schule
  4. Grundsätze über die Durchführung von bes. Schulveranstaltungen, die die gesamte Schule berühren
  5. Grundsätze über die Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte)
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